Das Schulzentrum am Wört ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Schulzentrums, die über folgenden Link erreichbar ist: https://schulzentrumamwoert.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der nachfolgend beschriebenen Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund der Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG nicht barrierefrei:
- In der Webseite sind Bilder und Grafiken, die nicht oder nur unzureichend beschrieben sind, wodurch diese Inhalte für Menschen mit Sehbehinderung nicht per Screenreader in sinnvoller Weise zugänglich sind.
- Eingebundene Videos haben keine Untertitel oder beschreibende Alternativtexte und sind derzeit nicht mit der Tastatur fokussierbar.
- Auf der Webseite angebotene PDF – Dokumente sind noch nicht uneingeschränkt barrierefrei.
- Es sind keine Erläuterungen in einfacher Sprache und in deutscher Gebärdensprache verfügbar.
Der Internetauftritt der Schule wird regelmäßig überarbeitet. Im Rahmen der Möglichkeiten der Schule werden dabei weitere Maßnahmen für eine möglichst barrierefreie Nutzung umgesetzt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.09.2025 erstellt und am 17.09.2025 nochmals aktualisiert. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie Fragen zur Barrierefreiheit der Webseite schulzentrumamwoert.de haben oder wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, wenden Sie sich an die Schulleitung:
Christian Wamser
Christian Wamser
Schulleiter
Pestalozziallee 6
97941 Tauberbischofsheim
Telefon: (09341) 895 430
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Schulleitung wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Schulleitung oder ein Vertreter der Schule nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.